Weisungen
Die Betreuungsweisung ist eine erzieherische Maßnahme im Jugendstrafrecht. Sie wird vom Jugendgericht angeordnet, wenn ein junger Mensch straffällig geworden ist und Unterstützung braucht, um sein Verhalten zu reflektieren und neue Wege zu gehen. Ziel ist es, erneute Straftaten zu vermeiden, Jugendliche darin zu bestärken, nicht mehr delinquent zu werden, und ihre soziale Integration zu fördern.
Rechtliche Grundlage:
Die Betreuungsweisung ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) verankert. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 JGG bedeutet sie, dass sich ein Jugendlicher oder junger Volljähriger für eine bestimmte Zeit der Betreuung und Aufsicht einer Fachkraft unterstellt. Ergänzend regelt § 12 JGG, dass die Dauer in der Regel höchstens zwei Jahre beträgt.
In der praktischen Umsetzung ist die Betreuungsweisung eng mit der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII verbunden. Nach § 52 SGB VIII unterstützt die Jugendhilfe die Jugendgerichte und stellt die Fachkräfte, die die Betreuung übernehmen. So verbindet sich der rechtliche Auftrag des Jugendgerichtes mit den pädagogischen Angeboten der Jugendhilfe.
Als Betreuerin/Betreuer nach § 10 JGG begleite ich Jugendliche oder junge Volljährige intensiv und alltagsnah. Dabei geht es nicht nur um Kontrolle, sondern vor allem um pädagogische Unterstützung: neue Perspektiven entwickeln, Verantwortungsübernahme üben und Lebensperspektiven schaffen.
Aufträge der Betreuungsweisung:
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Auseinandersetzung mit der begangenen Straftat
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Förderung von Verantwortungsübernahme und Einsicht in die Folgen des Handelns
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Unterstützung bei Schule, Ausbildung, Arbeit und Freizeit
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Stärkung sozialer Kompetenzen und gewaltfreier Konfliktlösungen
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Motivation zu einem straffreien Lebensstil und Hilfe dabei, nicht mehr delinquent zu werden
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Begleitung zu Behörden, Schule, Ausbildung oder Beratungseinrichtungen
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Enge Zusammenarbeit mit Jugendgerichtshilfe und Jugendgericht
Was mir wichtig ist:
Mir ist wichtig, Jugendliche nicht nur über ihre Straftat zu definieren. Sie sind mehr als ihr Fehlverhalten und bringen Fähigkeiten, Wünsche und Entwicklungspotenziale mit. Ich arbeite wertschätzend, klar strukturiert und ressourcenorientiert. Mein Ziel ist es, Jugendliche dabei zu unterstützen, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen, neue Perspektiven zu entwickeln und langfristig ein Leben ohne Delinquenz zu führen.