Ambulante Hilfen
Meine Arbeit in der ambulanten Jugendhilfe stützt sich auf zwei wichtige gesetzliche Grundlagen: das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und das Jugendgerichtsgesetz (JGG).
Das SGB VIII regelt die Kinder- und Jugendhilfe und stellt sicher, dass Familien, Kinder und Jugendliche in belastenden Situationen passende Unterstützung erhalten. Im Rahmen dieses Gesetzes biete ich unter anderem sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaften sowie Begleitung in Krisensituationen an. Ziel ist es, das familiäre Zusammenleben zu stärken, die Erziehungskompetenz der Eltern zu fördern und die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen positiv zu unterstützen.
Das JGG hingegen legt fest, wie mit Jugendlichen umgegangen wird, die straffällig geworden sind. Es setzt dabei vor allem auf pädagogische Maßnahmen, die den Jugendlichen helfen sollen, Verantwortung zu übernehmen und neue Wege für ihre Zukunft zu finden. Im Rahmen des § 10 JGG begleite ich junge Menschen, die vom Gericht bestimmte Auflagen oder Weisungen erhalten haben. Mit meiner Unterstützung lernen sie, ihren Alltag zu strukturieren, Konflikte besser zu bewältigen und Perspektiven für ein eigenverantwortliches Leben zu entwickeln.